Ausblasen von Gebäudetrennfugen
Gebäudetrennfugen aneinandergrenzender Wände von Reihenhäusern oder Mehrfamilienhaus- und sonstigen Gebäudeteilen wurden bis in die sechziger Jahre kaum gegen Schall gedämmt, dies trifft auch bei späteren Jahrgängen noch zu. Eine fehlende Dämmung mindert den Schall- und Wärmeschutz gleichermaßen. Durch Fugen und Ritzen strömender Wind sowie die Thermik in der Fuge führen zu Wärmeverlusten. Der Einblasdämmstoff wird durch Bohrungen in die Trennfuge zwischen den Gebäuden eingebracht. Er sollte schalldämmend, nicht rieselfähig und unbrennbar sein (Brandschutzklasse A), daher kommen ausschließlich einblasbare Mineralfasern (Stein- und Glaswollflocken) in Frage, ihre Wärmeleitfähigkeit liegt bei 0,035 bis 0,037 W/(mK). Die Dämmstoffe sind aus Gründen des Feuchteschutzes hydrophobiert. Durch Füllung des Spaltes mit Einblasdämmstoff wird der Schallschutz zum Nachbarn verbessert. Die Wand wird thermisch eine Innenwand ohne Wärmeverlust zum Nachbargebäude.