Das Dämmsackverfahren
Einblasdämmung zwischen Sparren bei Bestandsgebäuden die weder Unterspannbahn noch Verschalung zwischen Dämmraum und Eindeckung haben.
Ältere Steildächer weisen einen geringen Wärmeschutz bei Dämmschichten von nur 2-6 cm auf. Häufig ist die Dämmung als Putzträger unter den Sparren angebracht. In Fällen mit einer Hohlraumhöhe zwischen den Sparren ab 10 cm, kann dieser mit der Einblasdämmung verfüllt werden. Diese Dämmmaßnahme ist sinnvoll, wenn weder die Innenbekleidung unter den Sparren noch die Dacheindeckung erneuert werden sollen. Sie stellt eine erste, schnell ausführbare Teildämmung dar und wird gleich oder später von einer Auf- oder Untersparrendämmung ergänzt. Von der OG-Decke oder dem Spitzboden her wird der Hohlraum der Dachschräge fugenfrei mit Dämmstoff gefüllt. Hierzu wird zunächst ein Dämmsack, bestehend aus einer Dampfbremse (innen) und einer diffusionsoffenen Unterdeckbahn (außen) zwischen den Sparren eingebracht. Als Dämmstoffe sind Flocken mit den WLS 0,035 bis 0,040 W/(mK) sinnvoll. Wegen der geringen Höhe des Sparrenzwischenraumes empfehlen sich Dämmstoffe mit geringer Wärmeleitfähigkeit. Die Arbeiten nehmen bei einem Einfamilienhaus etwa einen Tag in Anspruch. Die Wohnbeeinträchtigung beschränkt sich auf das Treppenhaus